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BGH, 19.01.1954 - V ZR 7/54 |
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- BGH, 11.02.1953 - II ZR 239/52
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - V ZR 7/54
Mit der Zustellung des Beschlusses, durch den das Oberste Landesgericht sich für unzuständig erklärt hat, endete das Recht des Rechtsanwalts Dr. ..., irgendwelche dem Anwaltszwang unterliegenden Prozeßhandlungen im Revisionsverfahren vorzunehmen, abgesehen von der Zurücknahme der Revision, die auch nach der Unzuständigkeitserklärung des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen kann (BGH vom 11. Februar 1953, II ZR 239/52, NJW 1953, 745 entsprechend RGZ 132, 92). - RG, 12.03.1931 - VI 456/30
Kann der bayerische Anwalt die von ihm beim Bayerischen Obersten Landesgericht …
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - V ZR 7/54
Mit der Zustellung des Beschlusses, durch den das Oberste Landesgericht sich für unzuständig erklärt hat, endete das Recht des Rechtsanwalts Dr. ..., irgendwelche dem Anwaltszwang unterliegenden Prozeßhandlungen im Revisionsverfahren vorzunehmen, abgesehen von der Zurücknahme der Revision, die auch nach der Unzuständigkeitserklärung des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch einen nicht beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen kann (BGH vom 11. Februar 1953, II ZR 239/52, NJW 1953, 745 entsprechend RGZ 132, 92).
- BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
"Noch bestehendes" Kleingartenpachtverhältnis - Gesetzliche Verlängerung …
Beide Prozeßhandlungen sind auch nach der Zustellung des Unzuständigkeitsbeschlusses wirksam geblieben (BGH Beschl. v. 19. Januar 1954, V ZR 7/54, LM ZPO § 719 Nr. 6; vgl. auch BGHZ (GSZ) 93, 12 = NJW 1985, 1157).